Montag, 10. September 2012

Wegfall des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans - Rechtsanwalt Dresden



Insolvenzrecht Dresden - Kanzlei Rechtsanwalt Horrion in Dresden
RA Horrion

Ab 01.01.2013 Neuregelungen im Insolvenzrecht - Rechtsanwalt Dresden



Erster Teil:

Wegfall des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans - Rechtsanwalt Dresden

Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten.

Nach den §§ 307 - 314 InsO konnte bisher im Insolvenzeröffnungsverfahren mit der Mehrheit der Gläubiger ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beschlossen werden.

Dies war ein beliebtes Instrument, um z. B. durch ein Drittzahlungsangebot zur sofortigen Restschuldbefreiung zu gelangen.

Dieses Instrument entfällt ab dem 01.01.2013. Stattdessen gelten die Regelungen über den Insolvenzplan, §§ 217 ff. InsO. Das heißt, jetzt kann nur der Insolvenzplan als Regelung zur vorzeitigen Restschuldbefreiung vorgelegt werden.

Vorteil: Der Insolvenzplan kann jederzeit beschlossen werden.

Nachteil: Es muss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen. Dies war beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht der Fall. Außerdem sind die Anforderungen an einen Insolvenzplan höher als beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Dies dürfte vor allem für Schuldnerberatungsstellen ein Problem darstellen. Rechtsanwalt Dresden.

Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden:

"Wer in der Lage ist, mit Hilfe eines Dritten eine Quotenzahlung anzubieten (z. B.: Gesamtschuld 40.000,00 EUR, Quotenangebot  5 % = 2.000,00 EUR), der sollte den Insolvenzantrag noch vor dem 01.01.2013 einreichen. Der außergerichtliche Einigungsversuch ist grundsätzlich vorab durchzuführen. Der Schuldner sollte also spätestens im Oktober 2012 aktiv werden" so Rechtsanwatl Ulrich Horrion aus Dresden.

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Ihr
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion